Krankheitsbild Epilepsie
Schätzungsweise 800.000 Menschen in Deutschland leiden unter Epilepsie. Trotz der hohen Anzahl, ist die Krankheit mit vielen Tabus und mangelnden Wissen behaftet.
Epilepsie ist eine chronische Krankheit, die in jedem Alter auftreten kann. Wie ausgeprägt die epileptischen Anfälle ausfallen können, ist bei jedem Menschen verschieden. Man unterscheidet zwischen generalisierten und fokalen Anfällen. Ein generalisierter Anfall (auch als Grand male bezeichnet) betrifft beide Hirnhälften. Der Körper krampft sich zusammen und Zuckungen entstehen. Oftmals verlieren Patient:innen das Bewusstsein. Fokale Anfälle zeichnen sich dadurch aus, dass nur bestimmte Hirnregionen betroffen sind. Auch hier treten Zuckungen auf, die sich aber häufig nur auf bestimmte Körperteile beziehen. Beispielsweise können Hände zucken und/oder Sprachstörungen auftreten.
Die Ursachen für Epilepsie sind vielschichtig. Anfälle können beispielsweise durch Stoffwechselstörungen, genetische Veranlagung oder Tumorerkrankungen entstehen. In einigen Fällen kann die genaue Ursache nicht festgestellt werden. In vielen Studien konnte festgestellt werden, dass durch Stress, Schlafmangel und übermäßiger Alkohol- oder Drogenmissbrauch Anfälle vermehrt auftreten können.
Mit Medikamenten kann in vielen Fällen erreicht werden, dass Anfälle dauerhaft vermieden oder deutlich verringert werden. Mittlerweile stehen über 20 Medikamente zur Verfügung, um die Erkrankung zu behandeln. Heilbar ist Epilepsie in der Regel nicht. Patient:innen müssen ihr Leben lang Medikamente einnehmen.
Arbeiten mit Epilepsie
Epilepsie tritt zwar besonders häufig in den ersten Lebensjahren und bei älteren Menschen auf. Viele Patient:innen stehen jedoch mitten im Leben. Ihre Krankheit beeinflusst nicht nur ihr Privatleben, sondern auch ihre Berufstätigkeit. Leider gibt es beim Thema Schule, Ausbildung und Beruf viel Unkenntnis. Drei Falschannahmen sind:
- Epileptiker:innen dürfen nicht arbeiten. Falsch! Wenn die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, spricht nichts dagegen, eine Ausbildung zu absolvieren oder einer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Ausnahmen gibt es für Personen, die Fahrzeuge bedienen müssen (beispielsweise Bus – oder LKW-Fahrer). Auch eine Tätigkeit mit erhöhtem Sturzrisiko dürfen Epileptiker:innen nicht oder erst nach langer Anfallsfreiheit ausüben.
- Epilepsie ist meldepflichtig. Falsch! Niemand muss seine Krankheit beim Arbeitgeber anzeigen. Jedoch haben Menschen mit Epilepsie häufig einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenstatus. Als schwerbehinderte Person besteht ein besonderer Kündigungsschutz und es kann ein Steuervorteil geltend gemacht werden. Weitere Vorteile sind ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von fünf Tagen und die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
- Epileptiker:innen werden nicht eingestellt. Tatsache ist, dass im öffentlichen Dienst Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Unternehmen in der freien Wirtschaft sind ebenfalls verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Dabei müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze besetzt werden. Bei Nichtbesetzung muss der Arbeitgeber für jede unbesetzte Stelle einen Ausgleichbeitrag zahlen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, richtet sich nach der Unternehmensgröße und kann bis zu 360 EUR pro unbesetzten Arbeitsplatz betragen. Leider ist es in der Praxis häufig noch so, dass Firmen eher den Ausgleich zahlen, als eine schwerbehinderte Person einzustellen.
Psychische Folgen und Nebenwirkungen
Eine Epilepsieerkrankung schließt eine Berufstätigkeit also nicht aus. Allerdings haben viele Epileptiker:innen Angst, während der Arbeitszeit einen Anfall zu erleiden. Einige entwickeln eine gewisse Scham, wenn Zuckungen, Krämpfe oder der Verlust des Bewusstsein vor anderen Mitarbeiter:innen auftreten. Viele Kolleg:innen dagegen sind überfordert, weil sie nicht wissen, wie sie mit einer solchen Situation umgehen sollen. Auch wenn es viel Überwindung kostet, ist es in vielen Fällen besser, die Erkrankung nicht zu verstecken und über die Auswirkungen einer Epilepsie aufzuklären. Vor allem Personen, mit denen sehr eng zusammengearbeitet wird, sollten informiert werden. So können diese im Fall der Fälle Hilfe leisten und verfallen nicht gleich in Panik.
Vorteile des Arbeitgebers
Einige Arbeitgeber:innen verbinden mit Epilepsie mangelnde Leistungsfähigkeit und eine erhöhte Unfallgefahr. Sie befürchten, dass die Person häufiger krank wird, sich schlechter konzentrieren kann und Aufgaben nur sehr langsam erledigt. Diese Pauschalisierung trifft in vielen Fällen nicht zu. Zwar kann es zu Ausfällen kommen, aber Epileptiker:innen sind nicht häufiger krank als andere Arbeitnehmer:innen. Auch eine erhöhte Zahl an Unfällen können bei dieser Personengruppe nicht nachgewiesen werden. Vielmehr sind Epileptiker:innen sehr motiviert und gehen mit möglichen Gefahrsituationen deutlich verantwortungsvoller um.
Unter der Voraussetzung, dass die Personen einen Schwerbehindertenstatus haben, ergeben sich für Arbeitgeber:innen einige Vorteile:
- Probebeschäftigung: Unternehmen können eine Probezeit vereinbaren und erhalten, auf Antrag, die Personalkosten erstattet.
- Eingliederungszuschuss: Für die Einarbeitungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Zuschuss beantragt werden.
- Aus – und Weiterbildung: Die Arbeitsagentur unterstützt die Aus- und Weiterbildungen von schwerbehinderten Menschen. Nach Prüfung, ob sich die Ausbildung eignet, wird ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bzw. Arbeitsentgelt geleistet.
Fachkräftemangel und Soziale Verantwortung
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist es unverständlich, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie häufig nicht eingestellt werden.
Zudem ist Integration eine gesellschaftliche Aufgabe und dringend notwendig. Arbeitgeber:innen müssen innerhalb des Unternehmens Barrieren abbauen und eine Firmenkultur entwickeln, in der Menschen mit und ohne
Inklusionshintergrund zusammenarbeiten und voneinander profitieren können.
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